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Die Waffeninitiative aus staatspolitischer Sicht |
Ceterum Censeo | 5. Januar 2011 Die Waffeninitiative aus staatspolitischer SichtBei der bald zur Abstimmung gelangenden Waffeninitiative stellt sich die Frage, ob die Armeewaffe weiterhin zu Hause aufbewahrt werden soll oder nicht. Die Armee hat in kurzer Zeit etliche Reformen hinter sich. Eine Mobilmachung wie zu Zeiten der beiden Weltkriege oder des Kalten Krieges ist heute nicht mehr denkbar. Man kann darum heute zu Recht daran zweifeln, ob es aus militärischer Sicht noch von grosser Bedeutung sein kann, die Waffe in den eigenen vier Wänden jederzeit bereit zu halten. Die Beurteilung des Volksbegehrens ist aus sicherheitspolitischer Sicht deshalb ambivalent. Tangiert sind aber auch staatspolitische Fragen.
In unserem Staatsverständnis gelten die Prinzipien Selbstverantwortung, Freiheit, direkte Demokratie und die hohe Partizipation des Bürgers am Gemeinschaftswesen. Im Einklang mit diesen Grundüberzeugungen stehen wir zur Wehrpflicht und zum Milizsystem. Das bewirkt, dass das militärische Gewaltmonopol in der Schweiz nicht bei einer Berufsarmee, sondern bei den wehrpflichtigen Bürgern liegt. Die persönliche Waffe als integrales Element der Wehrpflicht gehört zur Ausrüstung eines jeden Milizsoldaten. Der wehrpflichtige Bürger lernt in seiner Dienstzeit eigenverantwortlich mit einer Waffe umzugehen. Der Staat will ihm die Waffe deshalb auch anvertrauen. Muss dieses Prinzip aufgegeben werden, weil es mit Armeewaffen auch zu Missbräuchen kommt und kommen kann? Nachdem keine Zunahme, sondern im Gegenteil eine Abnahme derartiger missbräuchlicher Vorkommnisse festzustellen ist, stellt sich die Frage, ob mit vernünftigen unbürokratischen Reglementierungen eine weitere Reduktion von Waffenmissbräuchen erreichbar ist. Dies ist mit einem strengeren Schweizer Waffengesetz, in Kraft seit Dezember 2008, geschehen. Auch die Armee hat entsprechend reagiert. Rekruten werden heute sorgfältiger psychologisch und hinsichtlich Vorstrafen geprüft, bevor sie an der Waffe ausgebildet werden. Die freiwillige Aufbewahrung der Waffe im Zeughaus ist jederzeit und überall möglich. Somit ergibt sich folgendes Fazit: Wir stimmen am 13. Februar eher über eine staats- anstatt über eine sicherheitspolitische Frage ab. Wir erkennen, dass getreu unserem System der direkten Demokratie ein radikaler Vorschlag in Form einer Volksinitiative bereits Wirkung erzielt hat. Die getroffenen Regelungen sind ein tauglicher Kompromiss und aus dieser Sicht lehnen wohl viele Demokraten den von der Volksinitiative vorgeschlagenen Dirigismus eher ab. Misstraut man dem Bürger grundsätzlich, ist dies eines freiheitlichen Staates unwürdig. Getreu diesem staatspolitischen Verständnis, sollten wir die Freiheit und die Eigenverantwortung des Bürgers so wenig wie möglich eingrenzen und darum auch hier keinen staatspolitischen Paradigmenwechsel einleiten. Weiterführende Informationen: »» www.waffeninitiative-nein.ch (Überparteiliches Komitee gegen die Waffeninitiative) »» www.schutz-vor-waffengewalt.ch (Informationen des Initiativkomitees) |
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Ceterum Censeo | 31. Mai 2013 Soll der Mittelstand blühen, bedingt das Zurückhaltung des Umverteilungs- und Interventionsstaates Im Vergleich zum Ausland fällt auf, dass das Standesdenken hierzulande kaum existiert. Den Erbadel haben wir vor hunderten von Jahren davongejagt, Angehörige des Geldadels gab es immer, sie waren aber wenig sichtbar. Dem Zunftwesen hat die liberaldemokratische Bewegung ein Ende gesetzt, und die Klassenkampfperiode war ein eher kurzes Intermezzo nach dem Ersten Weltkrieg. weiter... |
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