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Schweizer Finanzplatz bleibt gefordert |
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Ceterum Censeo | 30. Juni 2010Schweizer Finanzplatz bleibt gefordert Das Bundesparlament hat den UBS-Staatsvertrag nach zähem Ringen doch noch genehmigt und auf das fakultative Referendum verzichtet. Unsere Regierung vollbrachte in diesem Fall vielleicht keine Glanzleistung. Ihr und den Eidgenössischen Räten blieb aber leider keine vernünftige Alternative, als diesen Knebelvertrag auszuhandeln und das Regelwerk nachträglich im Sinne einer Schadensbegrenzung abzusegnen.
Tatsächlich ist der UBS-Staatsvertrag kein Etappenziel zur Wiedererstarkung unseres Finanzplatzes, sondern höchstens eine kurze Verschnaufpause in einem harten Abwehrkampf. Ergänzend zum UBS Staatsvertrag gehören die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen zum Schweizer Abwehrdispositiv. Ohne das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA gemäss OECD-Mustervereinbarung bleiben beispielsweise pauschale Amtshilfegesuche ohne Namen und konkreten Anfangsverdacht weiterhin möglich. Weitere „Fishing-Expeditions“ durch die US-Steuerbehörde auf amerikanische Steuersünder mit Schweizer Bankkonten sind nach der nun bewilligten Amtshilfe in den 4450 mutmasslichen Fällen folglich nicht ausgeschlossen. Das Doppelbesteuerungsabkommen bedarf noch der Ratifikation durch das US-Parlament und untersteht in der Schweiz einer 100-tägigen Referendumsfrist, die erst am 7. Oktober endet. Zudem werden wohl auch andere Länder versuchen, ihren Druck auf die Schweiz zu verstärken.
Darum sind die Schweizer Finanzplatzstrategen weiterhin gefordert. Finanzplätze stehen weltweit im harten Wettbewerb zueinander. Es wäre fahrlässig, übereilt Zugeständnisse zu machen. Denn unsere Nachbarn und Konkurrenten lassen sich ausschliesslich von fiskalpolitischen und kommerziellen Zielen leiten. Gegenwärtigen OECD-Standards kann man genügen, ohne gleich die eigenen Stärken aufzugeben: Diese sind hohe Fachkompetenz im Banking, Rechtssicherheit, politische Stabilität, sichere Währung, gesunder Staatshaushalt und der vorbehaltlose Schutz der Privatsphäre von ehrlichen Bankkunden. Die in der „Finanzmarktstrategie 2015“ vorgeschlagene Abgeltungssteuer ist für unser weiteres Dispositiv ein mögliches Instrument. Sie erlaubt, berechtigte Forderungen des Auslands zu erfüllen und bewahrt uns gleichzeitig vor dem inakzeptablen automatischen Informationsaustausch. Was es jetzt braucht, ist eine geschickte Diplomatie, welche bei wichtigen Partnerstaaten diese Idee nach dem Vorbild unserer Verrechnungssteuer als dauerhafte Lösung aushandelt.
Weiterführende Links:
»» "Finanzplatzstrategie 2015" (Schweizerische Bankiervereinigung)
»» "Bankgeheimnis am Ende?" (Tages-Anzeiger Online, 17.06.2010)
»» "Es geht vorwärts" (NZZ Online, 16.06.2010)
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14 Jahre Verein Zivilgesellschaft Nach 14 Jahren wird der Vorstand des Vereins Zivilgesellschaft erneuert. Der langjährige Präsident und Gründer des Vereins Zivilgesellschaft, Dr. Tito Tettamanti, hat das Präsidium an Dr. Konrad Hummler übergeben. Tito Tettamanti hat diese Gelegenheit genutzt um ein Fazit der letzten Jahre zu ziehen und gleichzeitig die Wichtigkeit einer aktiven Zivilgesellschaft hervorzuheben.
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Ceterum Censeo | 3. Februar 2012 Vom Sonderfall zum ungeliebten Musterknaben: Gedanken zu den Standortvorteilen der Schweiz im taumelnden Europa Die Schweiz ist aktuell in einer besseren wirtschaftlichen Verfassung als viele andere Staaten. Auch die Finanzkrise vor drei Jahren bewältigte die Schweiz quasi im Eilzugtempo, während sich die Wirtschaft vieler Staaten jetzt noch auf der Kriechspur befindet. Sprach man früher vom Sonderfall Schweiz, passt heute eher der Begriff des Musterknaben für unsere spezielle Stellung. Sind Sonderfälle noch gelitten, werden Musterknaben selten geliebt, häufiger beneidet. Die Angriffe auf unsere Standortvorteile – Finanzplatz und Steuerfragen – führten den Unmute anderer Länder deutlich vor Augen. Das wirft die Frage auf, wo denn eigentlich unsere Vorteile heute noch liegen und wie stark diese gefährdet sind.
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